Erklärung zur Barrierefreiheit
Die Stadtwerke Ditzingen GmbH & Co. KG ist bemüht, ihre Webseite in Einklang mit § 10 Absatz 1 des Landes-Behindertengleichstellungsgesetzes (L-BGG) barrierefrei zugänglich zu machen.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für https://sw-ditzingen.de/.
1. Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Diese mobile Anwendung ist wegen der folgenden Unvereinbarkeiten teilweise mit § 10 Absatz 1 L-BGG vereinbar.
2. Nicht barrierefreie Inhalte
Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus den folgenden Gründen nicht barrierefrei:
a) Unvereinbarkeit mit § 10 Absatz 1 L-BGG
- Ein Großteil unserer derzeit zur Verfügung stehenden Inhalte, insbesondere PDF-Dokumente (z. B. Formulare, Preisblätter), ist bislang nicht barrierefrei. Eine vollständige Prüfung der Barrierefreiheit dieser Dateien konnte bislang aus zeitlichen Gründen nicht erfolgen.
- Verlinkungen zu externen Dokumenten oder Webseiten außerhalb dieses Internetauftritts können auf nicht barrierefreie Inhalte führen.
- Alternativtexte für Grafiken und Objekte: Teilweise erfüllt, jedoch kann es redaktionell immer zu Änderungen kommen, wo dies nicht berücksichtigt wird.
- Die Überschriftenhierarchie ist derzeit nicht auf allen Seiten vollständig korrekt umgesetzt.
3. Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 09.06.2026 erstellt.
Die Erklärung beruht auf einer Selbstbewertung nach § 4 Absatz 2, Ziffer 1 L-BGG-Durchführungsverordnung (L-BGG-DVO) und wurde von der Agentur d-mind GmbH durchgeführt.
Die Erklärung wurde zuletzt am 09.06.2026 überprüft.
4. Rückmeldung und Kontaktangaben
Wenn Sie auf Barrieren stoßen oder Informationen benötigen, die derzeit nicht barrierefrei zugänglich sind, können Sie uns jederzeit kontaktieren.
Stadtwerke Ditzingen GmbH & Co. KG
Bauernstraße 76/1
71254 Ditzingen
E-Mail: barrierefreiheit@sw-ditzingen.de
Telefon: 07156 16584-0
5. Schlichtungsverfahren
Wenn Sie der Meinung sind, dass diese Webseite nicht barrierefrei zugänglich ist, können Sie unsere in Ziffer 4 genannte Stelle oder Person darüber informieren.
Falls wir Ihnen nicht oder nicht zufriedenstellend innerhalb von vier Wochen ab Zugang Ihrer Anfrage antworten, können Sie sich an die Schlichtungsstelle des Landeszentrums Barrierefreiheit (LZ-BARR) wenden. Die Schlichtungsstelle erreichen Sie wie folgt:
Landeszentrum Barrierefreiheit
Schlichtungsstelle
Else-Josenhans-Straße 6
70173 Stuttgart
Telefon: 0711 123 39375
E-Mail: schlichtung@barrierefreiheit.bwl.de
Webseite: https://barrierefreiheit-bw.de/
Das Schlichtungsverfahren ist unentgeltlich.
Auf die Möglichkeit des Verbandsklagerechts nach § 12 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 L-BGG wird hingewiesen.