Erzeugungsanlage anmelden
Sie möchten Strom erzeugen und in unser Netz einspeisen? Dann muss Ihre Erzeugungsanlage vor der Inbetriebnahme bei uns als zuständigem Netzbetreiber angemeldet werden. Das gilt zum Beispiel für Photovoltaikanlagen, Windenergieanlagen, Wasserkraftanlagen, Biomasseanlagen, Biogas, BHKW und weitere Energieträger. Die Anmeldung erfolgt über unser Einspeiserportal. Dort können Sie Ihre Anfrage stellen, Angaben zur Anlage erfassen und die erforderlichen Unterlagen hochladen.
Der Link führt zu unserem externen Einspeiserportal für Netzanschluss und Einspeisung.
In 6 Schritten zur angemeldeten Erzeugungsanlage
Planen Sie Ihre Erzeugungsanlage gemeinsam mit einem qualifizierten Fachbetrieb. Der Fachbetrieb prüft die technischen Voraussetzungen, plant die Leistung und unterstützt Sie bei den notwendigen Unterlagen.
Wenn Sie zusätzlich eine Wallbox, eine Wärmepumpe oder einen Stromspeicher mit Netzbezug installieren möchten, müssen diese Anlagen separat angemeldet werden. Informationen dazu finden Sie auf der Seite Anmeldung zusätzlicher Verbraucher.
Hinweis zu Downloads:
Alle Formulare und technischen Unterlagen für Erzeugungsanlagen finden Sie zentral in unserem Downloadcenter.
Vor dem Bau oder der Erweiterung Ihrer Erzeugungsanlage muss der Netzanschluss bei uns angefragt werden. Die Anfrage erfolgt über unser Einspeiserportal. Dort geben Sie die technischen Daten Ihrer Anlage ein und laden die erforderlichen Unterlagen hoch. Nach Eingang prüfen wir, ob und wie Ihre Anlage an unser Stromnetz angeschlossen werden kann.
Rechtlicher Hintergrund, kurz und verständlich:
Netzbetreiber sind verpflichtet, Anlagen zur Erzeugung erneuerbarer Energien vorrangig an ihr Netz anzuschließen. Die konkreten technischen Voraussetzungen müssen aber vorab geprüft werden.
Für die Bearbeitung benötigen wir vollständige Angaben und Unterlagen zu Ihrer Erzeugungsanlage. Welche Dokumente erforderlich sind, hängt von der Anlagenart, der Leistung und dem geplanten Anschluss ab.
Typische Angaben sind zum Beispiel:
- Standort der Anlage
- Anlagenleistung
- Daten zum Wechselrichter
- geplanter Inbetriebnahmetermin
- Angaben zum Messkonzept
- Kontaktdaten der Anlagenbetreiberin oder des Anlagenbetreibers
- Angaben des beauftragten Fachbetriebs
Hinweis zu Downloads:
Alle Formulare und technischen Unterlagen finden Sie zentral in unserem Downloadcenter.
Für die Einspeisung wird ein passendes Messkonzept benötigt. Wir prüfen, ob der vorhandene Zähler geeignet ist oder ob ein Zählerwechsel erforderlich ist.
Bitte nehmen Sie Ihre Erzeugungsanlage erst in Betrieb, wenn die technischen Voraussetzungen geklärt sind und der notwendige Zähler vorhanden ist.
Nach der technischen Prüfung kann Ihre Erzeugungsanlage durch den Fachbetrieb installiert werden. Die Inbetriebnahme wird dokumentiert und muss an uns übermittelt werden. Bitte reichen Sie die Inbetriebnahmeunterlagen vollständig ein. Erst danach können wir die Einspeisung und die weitere Abwicklung bearbeiten.
Für die Inbetriebnahme benötigen Sie je nach Anlage technische Formulare oder Protokolle. Diese finden Sie im Downloadcenter.
Als Anlagenbetreiberin oder Anlagenbetreiber müssen Sie Ihre Erzeugungsanlage zusätzlich im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur registrieren. Das gilt auch für Batteriespeicher. Die Registrierung muss grundsätzlich innerhalb eines Monats nach Inbetriebnahme erfolgen. Die Bundesnetzagentur stellt dafür das Marktstammdatenregister-Webportal zur Verfügung. Die Bundesnetzagentur beschreibt das Marktstammdatenregister als zentrales Register für Stammdaten des Strom- und Gasmarktes; für EE-Anlagen nennt sie grundsätzlich die Registrierung innerhalb eines Monats nach Inbetriebnahme.
Wichtig:
Die Registrierung im Marktstammdatenregister ersetzt nicht die Anmeldung beim Netzbetreiber. Beides kann erforderlich sein.
Warum muss eine Erzeugungsanlage angemeldet werden?
Als Netzbetreiber müssen wir prüfen, ob Ihre Erzeugungsanlage sicher und zuverlässig an unser Stromnetz angeschlossen werden kann. Dabei geht es unter anderem um Netzverträglichkeit, Zähler, Schutztechnik, Messkonzept und die spätere Einspeisung.
Die Anmeldung hilft uns, den Netzanschluss zu planen und die Einspeisung korrekt abzuwickeln. Gleichzeitig stellen wir sicher, dass die technischen und gesetzlichen Anforderungen eingehalten werden.
Wichtig:
Die Anmeldung bei den Stadtwerken Ditzingen als Netzbetreiber ist nicht dasselbe wie die Registrierung im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur. Beides kann erforderlich sein.
Häufige Fragen zur Anmeldung einer Erzeugungsanlage
Ja. Wenn Ihre Anlage an das Stromnetz angeschlossen wird oder Strom einspeisen soll, muss sie bei uns als zuständigem Netzbetreiber angemeldet werden.
Die Anmeldung kann durch Sie oder durch Ihren beauftragten Fachbetrieb erfolgen. In vielen Fällen übernimmt der Fachbetrieb die technischen Angaben und Unterlagen.
Bitte melden Sie die Anlage so früh wie möglich an, am besten vor Installation und Inbetriebnahme. So können wir den Netzanschluss, das Messkonzept und mögliche technische Anforderungen rechtzeitig prüfen.
Ja. Photovoltaikanlagen und Batteriespeicher müssen im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur registriert werden. Die Frist beträgt grundsätzlich einen Monat ab Inbetriebnahme. Die Registrierung ersetzt nicht die Anmeldung beim Netzbetreiber.
Alle Formulare und technischen Unterlagen finden Sie zentral in unserem Downloadcenter.
Bitte nehmen Sie Ihre Anlage erst in Betrieb, wenn die Anmeldung, die technische Prüfung und die notwendigen Schritte zum Zähler geklärt sind. Ihr Fachbetrieb unterstützt Sie dabei.
Jetzt Erzeugungsanlage anmelden
Starten Sie Ihre Anfrage bequem online im Einspeiserportal. Dort können Sie die Daten Ihrer Erzeugungsanlage erfassen und Unterlagen hochladen.
Sie haben Fragen zur Anmeldung Ihrer Photovoltaikanlage? Unser Technischer Service hilft Ihnen gerne weiter.
Technischer Service
E-Mail: technischer-service@sw-ditzingen.de
Telefon: 07156 / 16584 – 3