Messstellenbetrieb Strom und Gas
Strom
Zuständigkeit für Stromzähler und moderne Messeinrichtungen
Ab dem 1. Januar 2026 übernehmen die Stadtwerke Ditzingen GmbH & Co. KG den Messstellenbetrieb als grundzuständiger Messstellenbetreiber gemäß § 3 Messstellenbetriebsgesetz (MsbG).
Sofern keine anderweitige Vereinbarung nach §§ 5 oder 6 MsbG getroffen wurde, sind wir für den Einbau, Betrieb und die Wartung Ihrer Stromzähler zuständig.
Eine moderne Messeinrichtung (mME) ist ein digitaler Stromzähler, der bisherige analoge Stromzähler ersetzt. Sie misst den Stromverbrauch elektronisch und stellt die Verbrauchswerte direkt am Gerät transparent dar.
Im Unterschied zu intelligenten Messsystemen verfügt eine moderne Messeinrichtung über keine Kommunikationseinheit. Eine automatische Datenübertragung nach außen findet nicht statt.
Der Einbau moderner Messeinrichtungen erfolgt gemäß den Vorgaben des Messstellenbetriebsgesetzes (MsbG). Anschlussnutzer haben dabei das Recht, den Messstellenbetreiber frei zu wählen (§ 5 MsbG).
Ein intelligentes Messsystem (iMSys) besteht aus:
- einer modernen Messeinrichtung (digitaler Stromzähler) und
- einem Smart-Meter-Gateway, das die Messwerte verschlüsselt und sicher überträgt.
Über das Smart-Meter-Gateway werden Verbrauchs- und Einspeisedaten automatisiert an den Messstellenbetreiber übermittelt und sofern erforderlich verschlüsselt an Netzbetreiber und Energielieferanten weitergegeben. Die Datenübertragung erfolgt ausschließlich im gesetzlich zulässigen Umfang und unter hohen Sicherheitsanforderungen.
Wann ist der Einbau gesetzlich vorgesehen?
Der Einbau eines intelligenten Messsystems ist nach dem Messstellenbetriebsgesetz (MsbG) verpflichtend vorgesehen bei:
- Letztverbrauchern mit einem Jahresstromverbrauch von mehr als 6.000 kWh,
- Letztverbrauchern mit steuerbaren Verbrauchseinrichtungen (z.B. Wärmepumpe) für die eine Vereinbarung nach § 14a EnWG besteht,
- Betreibern von Photovoltaikanlagen, mit einer installierten Leistung von mehr als 7 kWp.
Die Stadtwerke Ditzingen rüsten Messstellen an ortsfesten Zählpunkten gemäß den Vorgaben des Messstellenbetriebsgesetzes aus.
Sofern der Einbau eines intelligenten Messsystems gesetzlich nicht vorgesehen oder wirtschaftlich nicht vertretbar ist, werden die Messstellen mindestens mit modernen Messeinrichtungen ausgestattet.
Aktueller Stand im Netzgebiet Ditzingen
- ca. 16.000 Zähler werden schrittweise auf moderne Messeinrichtungen umgestellt
- ca. 1.800 Zähler sind für den Umbau auf intelligente Messsysteme vorgesehen
Die tatsächliche Anzahl kann sich ändern, z. B. durch:
- Neubauten und Neuanlagen
- Verbrauchsänderungen
- Stilllegungen oder Netzgebietsänderungen
Diese Angaben werden regelmäßig aktualisiert.
Kundinnen und Kunden mit einem intelligenten Messsystem (iMSys) können ihre Verbrauchs- und Einspeisedaten lokal auslesen und visualisieren, beispielsweise mit der kostenlosen Transparenz- und Display-Software TRuDI.
TRuDI wurde von der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt (PTB) entwickelt und bietet eine herstellerunabhängige Lösung zur Darstellung von Messwerten und zur lokalen Überprüfung von Abrechnungen. Die Software ermöglicht u. a.:
- Anzeige aktueller Messwerte und Zählerstände
- Lokale Visualisierung des Energieverbrauchs
- Unterstützung bei der Überprüfung von Stromabrechnungen anhand der Gateway-Daten
So nutzen Sie TRuDI:
Die TRuDI-Software und das Benutzerhandbuch stehen kostenfrei zur Verfügung.
- Laden Sie die Software und das Benutzerhandbuch direkt von der PTB-Seite herunter:
- Software: TRuDI-Version 1.5.1 – PTB.de
- Handbuch: Handbuch TRuDI
- Für den Zugriff benötigen Sie persönliche Zugangsdaten. Bitte wenden Sie sich an unseren technischen Service (technischer-service@sw-ditzingen.de), um diese zu erhalten.
- Verbinden Sie Ihren Computer über die HAN-Schnittstelle mit dem Smart-Meter-Gateway.
Die Entgelte für den Messstellenbetrieb sind bundesweit gesetzlich gedeckelt (§ 30 MsbG).
Für Kundinnen und Kunden ist der Preis für den Anschlussnutzer maßgeblich.
Die wichtigsten Verträge und Formulare zum Messstellenbetrieb stellen wir im Downloadcenter bereit. Dort finden Sie unter anderem den Messstellenvertrag für Anschlussnutzer, den Messstellenrahmenvertrag für Lieferanten und das Formblatt nach § 54 MsbG.
Der Messstellenbetreiberrahmenvertrag gehört zum Bereich Marktpartner, Netzzugang und Sperrprozesse.
Die Bundesnetzagentur stellt unabhängige Informationen zu Stromzählern, modernen Messeinrichtungen, intelligenten Messsystemen und zum Messstellenbetrieb bereit. Dort finden Sie allgemeine Hinweise zu Ihren Rechten, zu gesetzlichen Vorgaben und zum Einbau moderner Messtechnik.
Sie haben Zweifel, ob Ihr Stromzähler richtig misst? Dann können Sie eine Befundprüfung beantragen. Dabei wird das Messgerät durch eine staatlich anerkannte Prüfstelle überprüft.
Wichtig: Wenn bei der Prüfung keine Abweichung festgestellt wird, müssen Sie die Kosten tragen. Die aktuellen Kosten finden Sie ebenfalls im Downloadcenter.
Sie möchten Ihren Stromzähler auf eigenen Wunsch wechseln lassen? Ein Zählerwechsel kann zum Beispiel bei Umbau, Modernisierung oder Anpassung der Messeinrichtung beantragt werden. Bitte nutzen Sie dafür das Formular im Downloadcenter.
Gas
Zuständigkeit für Gaszähler und Messeinrichtungen
Als grundzuständiger Messstellenbetreiber sind die Stadtwerke Ditzingen für Einbau, Betrieb, Wartung und Prüfung der Gaszähler im Netzgebiet verantwortlich, sofern kein anderer Messstellenbetreiber gewählt wurde.
Sie haben Zweifel, ob Ihr Gaszähler richtig misst? Dann können Sie eine Befundprüfung beantragen. Dabei wird das Messgerät durch eine staatlich anerkannte Prüfstelle überprüft.
Wichtig: Wenn bei der Prüfung keine Abweichung festgestellt wird, müssen Sie die Kosten tragen. Die aktuellen Kosten finden Sie im Downloadcenter.
Bei Fragen zum Messstellenbetrieb, zu Zählern, zum Zählerwechsel oder zur Terminvereinbarung helfen wir Ihnen gerne weiter.
Technischer Service
E-Mail: technischer-service@sw-ditzingen.de
Telefon: 07156 / 16584 – 3