Aktuelles zur Energiekrise
Als Ihr Erdgaslieferant möchten wir, die Stadtwerke Ditzingen GmbH & Co. KG Sie als unsere Kunden über Folgendes informieren:
Private Verbraucher und Unternehmen müssen aufgrund des Krieges in der Ukraine mit stark gestiegenen Preisen für Gas rechnen und planen. Der Staat möchte daher die teilweise erheblichen Mehrbelastungen abfedern. Deshalb erhalten viele Erdgaskunden eine Dezember – Soforthilfe. Im März 2023 wird diese Dezember – Soforthilfe dann durch eine Gaspreisbremse ergänzt.
Sind Sie RLM-Kunde mit einem Jahresverbrauch von mehr als 1.500.000 kWh, müssen Sie uns
bis zum 31. Dezember 2022
in Textform (z.B. per E-Mail) darlegen, dass Sie den Entlastungsberechtigten angehören.
Andernfalls entfällt der Anspruch auf Dezember-Soforthilfe.
Als Standard-Lastprofilkunden erhalten Sie eine vorläufige Entlastung noch im Dezember 2022/Januar 2023, die mit dem exakt berechneten Entlastungsanspruch in der nächsten Verbrauchsabrechnung verrechnet wird.
Bei RLM – Kunden wird der exakt berechnete Entlastungsanspruch mit der nächsten Verbrauchsabrechnung, in der der Dezember 2022 enthalten ist, verrechnet.
Bekommen wir die Abschläge von Ihnen überwiesen, brauchen Sie die im Dezember 2022 fällige Zahlung nicht überweisen. Sollten Sie dennoch eine Überweisung auslösen (z.B. Dauerauftrag) wird diese Zahlung und der Entlastungsbetrag bei der nächsten Verbrauchsabrechnung verrechnet.
Haben Sie uns eine Ermächtigung zum Lastschriftverfahren erteilt, werden wir die im Dezember 2022 fällige Abschlagszahlung nicht einziehen.
Weitere gesetzliche Hinweise:
Wir weisen darauf hin, dass
1 Ggf. einem Ersatzwert, wenn uns dieser Wert nicht vorliegen sollte
2 Ggf. einem Ersatzwert, wenn uns dieser Wert nicht vorliegen sollte