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Netz Strom

Alle wichtigen Informationen und Dokumente für Verbraucher.

Wir sorgen dafür, dass Sie zu Hause immer zuverlässig mit Energie und Wasser versorgt werden. Der Anschluss an unser lokales Netz garantiert Ihnen neben Strom, weitere Dienstleistungen wie Entstörung und fachliche Versorgungs-beratung bei der Projektumsetzung.

Zum 1.1.2017 haben die Stadtwerke Ditzingen GmbH & Co. KG (kurz „SWD“) das Stromnetz erworben und haben ab 2020 auch den Betrieb des Netzes übernommen.

Als Verteilnetzbetreiber ist die SWD dafür verantwortlich, Sie stehts gut versorgt zu wissen. Zu den Aufgaben gehören der Netzanschluss der Kunden und die Gewährleistung der Netznutzung.

Das Stromnetz wird nicht nur von den angeschlossenen Kunden genutzt, sondern vielmehr auch von Lieferanten und diversen anderen Marktteilnehmern. Für diese stehen auf dieser Seite zahlreiche Informationen zur Verfügung und sich nach den jeweiligen Interessenslagen gegliedert.

Die Tätigkeiten als Verteilnetzbetreiber unterliegen zahlreichen Regulierungsvorschriften und die SWD steht unter ständiger Überwachung durch die Behörden. Auf dieser Seite werden die damit verbundenen Veröffentlichungspflichten zur Information und Transparenz erfüllt.

Ihr Weg von der Anfrage bis zur Fertigstellung der Hausanschlüsse Strom, Gas und Wasser:

•  Telefonische oder schriftliche Anfrage bei den SWD

•  Einreichen der Anmeldeunterlagen

•  Erstellen eines schriftlichen Angebots durch die SWD

•  Angebot unterschreiben und an die SWD senden

•  Nach einer Terminabstimmung wird der Hausanschluss erstellt

Erzeugungs- und Speicheranlagen

Alle Informationen im Überblick

  • Baustrom
    Ein provisorischer Stromanschluss versorgt z.B. Baustellen während der Bauphase mit Energie. Die Versorgung erfolgt über einen bauseits gestellten Baustromverteilerkasten mit angeschlossenem Anschlusskabel, der nach Fertigstellung des eigentlichen Stromhausanschlusses wieder demontiert wird. Die Anmeldung bei den SWD übernimmt in der Regel der von Ihnen beauftragte Bauunternehmer oder das durchführende Elektrounternehmen mit einem Antragsformular. Der Antragsteller gilt als Rechnungsempfänger und wird als Anschlussnutzer hinterlegt. Den Anschluss erhalten Sie von den Stadtwerken, den Baustromverteiler von Ihrem Bauunternehmen oder Elektroinstallateur.
    Der provisorische Stromanschluss wird über eine separate SWD-Messeinrichtung (Stromzähler) abgerechnet.Bitte beachten Sie:Wenn der Baustromanschluss an das Hausanschlusskabel/ Vorstreckung auf dem Grundstück angeschlossen ist, so muss dieser für den Anschluss des Hauses abgeklemmt werden. Das bedeutet, dass Ihre Baustelle ab dem Zeitpunkt stromlos ist.

     

    Bitte beachten Sie:

    Wenn der Baustromanschluss an das Hausanschlusskabel/ Vorstreckung auf dem Grundstück angeschlossen ist, so muss dieser für den Anschluss des Hauses abgeklemmt werden. Das bedeutet, dass Ihre Baustelle ab dem Zeitpunkt stromlos ist.

    Der Baustromschrank kann nach Fertigstellung des Anschlusses an den neu gesetzten und in Betrieb genommen Hausanschlusskasten im Haus angeklemmt werden.

    Diese Arbeit muss von Ihrem Installateur durchgeführt werden, da der Schrank bei einem neuen Anschluss geprüft werden muss.

    Bitte informieren Sie zu dem Anschlusstermin Ihren Installateur um diese Arbeit durchzuführen.

  • Stromneuanschluss
    Für den Strom-Hausanschluss, den Zählerplatz und die Strom-Hausinstallation gelten die Niederspannungsanschlussverordnung (NAV), die Ergänzenden Bedingungen der Stadtwerke Ditzingen GmbH & Co. KG zur NAV sowie die Technischen Anschlussbedingungen (TAB) für Niederspannungen und Mittelspannung und die VDE-Anwendungsregeln
    Für die Anordnung und Ausstattung der Stromzählernischen bzw. der Stromzählerschränke sind die gültige DIN und die VDE-Anwendungsregeln maßgeblich. Zählerschränke werden in leicht zugänglichen Räumen oder Bereichen untergebracht, z. B. gemäß DIN 18012 in Hausanschlussräumen, in Hausanschlussnischen, auf Hausanschlusswänden, in Zählerräumen.Die Anschlusskosten setzen sich zusammen aus den Kosten für den Hausanschluss und dem Baukostenzuschuss für das vorgelagerte Versorgungsnetz.
  • Für einen Anschluss an das Verteilnetz Strom der Stadtwerke Ditzingen GmbH & Co. KG senden Sie uns bitte eine Anfrage ausgefüllt zu. 

  • Verstärkung eines bestehenden Anschlusses
    Beauftragt ein Netzkunde eine Verstärkung des Netzanschlusses, so wird als Baukostenzuschuss der Differenzbetrag berechnet, der sich aus dem bereits bezahlten BKZ für den vorhandenen Anschluss und dem BKZ des beauftragten, höheren Anschlusswertes ergibt.
  • Grundsätzlich können Sie sich gemäß des Messstellenbetriebsgesetzes (MsbG) Ihren Messstellenbetreiber aussuchen. Bedingung ist, dass derjenige mit uns als Netzbetreiber einen von der Bundesnetzagentur vorgegebenen Vertrag abschließt und seine fachliche Eignung nachweist.
    Sollten Sie keinen eigenen Messstellenbetreiber beauftragen, übernehmen wir als Netzbetreiber diese Funktion. Das heißt, wir übernehmen den Einbau und die Wartung des Zählers, als auch die Ablesung. Hierfür schließen Sie einen sogenannten Messvertrag mit uns ab. Die Entgelte für den Messstellenbetrieb können Sie einem Preisblatt entnehmen. Die Zähler unterliegen dabei stets dem Mess- und Eichgesetz (MessEG)und es wird in regelmäßigen Abständen überprüft, ob sie die Mengen genau erfassen. Sollten Sie Zweifel an der Richtigkeit Ihrer Messwerte haben, können Sie eine Überprüfung des Zählers verlangen. Die Kosten hierfür trägt der Messstellenbetreiber, wenn der Zähler außerhalb bzw. Sie, wenn der Zähler innerhalb der vorgegebenen Toleranz liegt.
  • Üblicherweise wird der Zählwert vom Messdienstleister ermittelt. Dabei kann er sich Ihrer Hilfe bedienen oder schickt einen Ableser bei Ihnen vorbei. Ableser kommen in der Regel einmal im Jahr oder bei einem Wechsel des Lieferanten. Die ablesenden Personen müssen sich immer ausweisen können. Verlangen Sie das zu Ihrer eigenen Sicherheit!
  • Wenn wir als Netzbetreiber die Zählerstände ablesen, kündigen wir dies in der Regel rechtzeitig an.

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