Aktuelle Informationen rund um die Stadtwerke und Ditzingen.
Aktuelle Informationen rund um die Stadtwerke und Ditzingen.
24.05.2023 – Im März 2019 erteilte das Landratsamt Ludwigsburg eine neue Einleiterlaubnis für die Regenüberlaufbecken und Regenüberläufe dem Eigenbetrieb Städtische Abwasserbeseitigung Ditzingen mit der Auflage, dass der derzeit am Sammler angeschlossene Mischgebiet Maurener Berg abzuhängen und einer Regenwasserbehandlungsanlage zuzuführen ist.
Insgesamt wurden 3 Varianten untersucht. Dabei wurde klar, dass aufgrund der engen Platzverhältnisse und des Alters der Wasserleitung diese auf ganzer Länge ebenfalls zu erneuern ist. Am 28.02.2023 wurde im Ausschuss für Technik und Umwelt beschlossen, die 2. Variante umzusetzen.
Am 10.05.2023 gab es eine Anliegerinformation, in der die Anlieger über die Baumaßnahme informiert wurden. Wir werden die Informationen auf unsere Homepage entsprechend dem Projektfortschritt aktualisieren.
23.05.2023 – Die Arbeiten beginnen am 25. Mai und werden voraussichtlich Ende Juli abgeschlossen sein. Deshalb wird ab Donnerstag, 25.05.2023 erneut die Verkehrsführung in der Siemensstraße die geändert.
Es beginnt mit dem Erdaushub in der Siemensstraße für die Anbindung an das bestehende Regenüberlaufbecken (RÜB). Der Zulaufkanal und der neue Kanalschacht werden in die Siemensstraße neu erstellt , zeitgleich wird der bestehende Regenüberlauf (RÜ) in der Siemenstrasse zurück gebaut.
Wir bitten alle Verkehrsteilnehmer um Verständnis und um Beachtung der ausgeschilderten Umleitungen.
03.04.2023 – Verkehrsführungsänderung in der Siemensstraße aufgrund neuer Abwasseranlage: Die Siemensstraße in Ditzingen wird demnächst für einige Wochen anders befahrbar sein. Der Grund hierfür ist die Einbindung eines neugebauten Regenüberlaufbeckens (RÜB) in das Abwassernetz der Stadt. Für die Einbindung muss ein größerer Schacht in der Siemensstraße neu erstellt und ein bestehender Schacht abgerissen werden.
Wie bereits im vergangenen Jahr angekündigt, wurde der alte Regenüberlauf durch ein neues RÜB ersetzt. Die Betonarbeiten am neuen RÜB sind mittlerweile abgeschlossen. Die Siemensstraße ist seit März wieder frei befahrbar und wird es bis zum Beginn der Verkehrsführungsänderung bleiben.
Die Arbeiten beginnen am 11. April 2023 und werden voraussichtlich Anfang Juni 2023 abgeschlossen sein. Während dieser Zeit wird es eine Änderung der Verkehrsführung in der Siemensstraße geben. Wir bitten alle Verkehrsteilnehmer um Verständnis und um Beachtung der ausgeschilderten Umleitungen.
Das neue RÜB wird für die Entwässerung des Gewerbegebiets Süd genutzt und sorgt für eine nachhaltige Regenwasserbehandlung zum Schutz des Gewässers. Wir danken allen Anwohnern, Pendlern und Gewerbetreibenden in der Siemensstraße für ihre Geduld und ihr Verständnis während der Bauarbeiten.
02.03.2023 – Die Betonarbeiten am neuen Regenüberlaufbecken (RÜB) sind abgeschlossen, weshalb der Kran eine Woche früher zurück gebaut werden kann. Die Siemensstraße ist deshalb ab Freitagabend, 03.03.2023 wieder frei befahrbar. Dieser Zustand bleibt bis Anfang April bestehen. Danach wird die Verkehrsführung nochmal geändert um das neue RÜB in die Abwasserentsorgung der Stadt Ditzingen einzubinden. Diese Arbeiten dauern voraussichtlich den kompletten Mai.
29.11.2022 – Wer kennt es nicht mal wieder eine Baustelle auf der Hauptstraße. Dadurch ausgelöste Verkehrsbehinderungen und Staus sorgen für Frust bei Verkehrsteilnehmern und zu allem Überfluss scheint es dann auch noch so, als ob es eine Geisterbaustelle wäre, an der tagelang nichts passiert und keine Arbeiten stattfinden.
Diesen Eindruck könnten Bürgerinnen und Bürger fälschlicherweise derzeit an der Siemensstraße bekommen. Dort wird zurzeit ein neues, sehr groß dimensioniertes Regenüberlaufbecken gebaut, welches der Entwässerung des Gewerbegebietes Süd dient.
Nachdem hier in den letzten Wochen die Baugrube ausgehoben und danach die Bodenplatte gegossen wurde, gehen nun die Arbeiten mit der Verschalung der Wände weiter. Bauausführungsbedingt kann es jedoch vorkommen, dass für 1 bis 2 Tage kein Anlieferungsverkehr zu erkennen ist und auch der an der Straße stehende Baukran zum Verteilen des Baumaterials nicht zum Einsatz kommt.
Was die vorbeifahrenden Autofahrer jedoch nicht sehen: In der Baugrube gehen die Arbeiten unter Hochdruck weiter. Bislang ist der Bau des neuen Regenüberlaufbeckens im Plan. Bis zur Fertigstellung müssen sich die Verkehrsteilnehmer jedoch noch etwas in Geduld üben.
Eines ist aber sicher: Die Baustelle an der Siemensstraße ist keine Geisterbaustelle.
01.04.2022 – Momentan ist die Entwässerung des Gewerbegebietes Süd in Ditzingen an einen einfachen Regenüberlauf in der Siemensstraße angeschlossen.Im Rahmen der auslaufenden Einleitungserlaubnis wurde das Bauwerk auf Mängel untersucht. Die festgestellten Mängel und auf Grundlage einer Kanalnetzberechnung der Kernstadt sowie dem Nachweis der Regenwasserbehandlungs- und Regenwasserentlastungsanlagen wurde gemeinsam mit dem Landratsamt Ludwigsburg (Untere Wasserbehörde), ein Neubau der Entlastungsanlage beschlossen. Ziel ist es, die nachhaltige Regenwasserbehandlung zum Schutz des Gewässers, sowie die Zukunftsfähigkeit hinsichtlich einer möglichen Gewerbegebietserweiterung sicherzustellen.
Hier finden Sie den Bauplan
24.05.2023 – Immer mehr Hauseigentümer leisten einen aktiven Beitrag zur Energiewende in unserer Stadt und nutzen dazu die Kraft der Sonne mittels Solaranlagen. Insgesamt sind auf Ditzingens Dächern bereits über 660 Solaranlagen mit einer Leitung von rund 8.800 Kilowatt-Peak (kWp) installiert. Im gesamten Jahr 2022 kamen 89 Anlagen neu dazu, davon 5 Balkonanlagen. In den ersten 4 Monaten des Jahres 2023 waren es bereits insgesamt 95 Anlagen davon 43 Balkonanlagen, die neu angeschlossen wurden.
Um den Trend zur Eigenproduktion von grünem Strom zu fördern und Hauseigentümer und Mieter bei der Installation von Solaranlagen zu unterstützen, bieten die Stadtwerke Ditzingen seit Anfang des Jahres einen kostenfreien Zählerwechsel bei der Anmeldung einer PV-Anlage bis 30 kWp an.
Bislang mussten Kunden, die eine Solaranlage in Betrieb nehmen wollten, bei den Stadtwerken Ditzingen (SWD) für den erforderlichen Austausch des Stromzählers eine Gebühr von 100,- Euro bezahlen. Diese Gebühr deckt in Teilen die Kosten für Anfahrt, Aus- und Einbau sowie Entsorgung des alten Zählers trotz noch vorhandenen wirtschaftlichen Wertes.
„Wir möchten mit unserer Aktion noch mehr Mietern und Eigenheimbesitzern in Ditzingen einen Impuls geben, sich aktiv an der Energiewende zu beteiligen und gleichzeitig auch finanziell davon zu profitieren“, so Frank Feil, Geschäftsführer der SWD.
Die technische Voraussetzung zum Betrieb aller Solaranlagen ist ein Stromzähler mit Rücklaufsperre. Denn andernfalls würde der Zähler rückwärtslaufen, wenn die PV-Anlage mehr Strom produziert als im Haushalt verbraucht wird. Das wäre illegal. Daher der notwendige Wechsel des Stromzählers.
Außerdem muss jede Solaranlage, egal ob Balkonkraftwerk oder festinstallierte PV-Anlage, bevor sie in Betrieb geht registriert und angemeldet werden. Dies geht in zwei Schritten:
„Wir freuen uns über das große Interesse der Bürgerinnen und Bürger an der Eigenerzeugung von Solarstrom in unserer Kreisstadt. Egal ob Balkonkraftwerk oder größere Solaranlage, beide Varianten sind eine Option, den CO2-Fußabdruck zu verringern und gleichzeitig Geld zu sparen. Denn der eigenerzeugte Strom ist deutlich günstiger als der aktuelle Strompreis im Netz,“ so Feil weiter.
Wer Interesse an der Installation einer Solaranlage hat und Beratung braucht, kann sich gerne an die SWD wenden.
08.05.2023 – Rechtzeitig vor dem Winter und dem Beginn der Heizperiode hatten die Stadtwerke Ditzingen (SWD) im Herbst letzten Jahres die Bürgerinnen und Bürger aufgerufen, einen Beitrag gegen die rasant steigenden Energiekosten zu leisten und so viel Energie wie möglich einzusparen. Als zusätzlich Motivation hatten die Stadtwerke eine Gassparprämie ausgelobt. Jeder der 2022 seinen Gasverbrauch gegenüber dem Vorjahr um bis zu 15% senkt, erhält einen Gutschein der Aktiven Wirtschaft Ditzingen in Höhe von 100€. Wer sogar 20% oder mehr an Energie eingespart hat, erhält einen Gutschein in Höhe von 120€. Die Einkaufsgutscheine der Aktiven Wirtschaft Ditzingen sind bei vielen Einzelhändlern und Unternehmen in Ditzingen einlösbar.
Inzwischen haben alle Gaskunden der Stadtwerke Ditzingen ihre Jahresabrechnung erhalten und jeder kann prüfen, ob und wieviel er oder sie eingespart haben. So viel wissen die Stadtwerke schon vorab. „Insgesamt ist der Gasverbrauch in 2022 rund 15 % geringer ausgefallen als in 2021. Der Winter 2022 war zwar insgesamt milder als 2021 trotzdem ist ein Spareffekt bei den Bürgerinnen und Bürgern zu beobachten. Das bestätigt auch der Trend im Frühjahr dieses Jahres,“ so Frank Feil Geschäftsführer der Stadtwerke Ditzingen. „Auf jeden Fall kann Ditzingen für sich in Anspruch nehmen, Heizkosten gesenkt und gleichzeitig einen wichtigen Beitrag für die Versorgungssicherheit geleistet zu haben. Und dafür möchten wir vor allem diejenigen belohnen, die überproportional zu diesem Ergebnis beigetragen haben,“ so Feil weiter.
Daher sollten alle Gaskunden der Stadtwerke Ditzingen nochmal einen Blick auf ihre Energieabrechnung werfen und prüfen ob und wie stark sich ihr Gasverbrauch verändert hat. Wer die 15% oder sogar 20% erreicht hat erhält im Kundenzentrum der Stadtwerke gegen Vorlage des Vorjahresverbräuche 2021 und 2022 die Gutscheine der Aktiven Wirtschaft Ditzingen ausgehändigt.
24.04.2023 – Ditzingen kann bei seiner Trinkwasserversorgung gleich auf mehrere Quellen zurückgreifen: Einerseits Wasser aus unserer Region, wozu das Eigenwasser aus städtischen Brunnen und der Strohgäu Wasserversorgung gehört, sowie Wasser von der Bodenseewasserversorgung.
Wegen Baumaßnahmen im Wasserwerk Langenau (Landeswasserversorgung) ändert sich vom 8. bis 11. Mai 2023 die Härte des abgegebenen Trinkwassers in Schöckingen vorübergehend leicht, von 13,3 Grad deutscher Härte (Härtebereich „mittel“) auf bis zu 16 Grad deutscher Härte (Härtebereich „hart“). Nach Abschluss der Arbeiten wird die Wasserhärte in Schöckingen wieder den Ausgangswert erreichen.
23.01.2023 – Seit dem Jahr 2021 wird an der Bahnunterführung an der Gerlinger Straße gearbeitet.
Die Bahn hatte im Rahmen der Modernisierung der Eisenbahninfrastruktur im Februar 2022 eine neue Eisenbahnbrücke über der Gerlinger Straße errichtet. Diese Baumaßnahme machte es notwendig, die vorhandenen Versorgungsleitungen tiefer zu legen.
Die Sanierungsstrategie der Stadtwerke / Stadt Ditzingen sieht vor, dass wenn ein Gewerk saniert werden muss, alle anderen Ver- und Entsorgungsleitungen geprüft werden, ob eine Sanierung notwendig ist.
Neben den reinen Straßenbaumaßnahmen wurde somit die Baumaßnahme genutzt, um eine Druckerhöhungsanlage zu installieren, die die Versorgungssicherheit im Trinkwasser stark verbessern wird. Gleiches gilt für den Bereich Strom. Hierbei wurden mehrere Kilometer neue Stromleitungen verlegt.
Die Arbeiten wären auch planmäßig im Dezember 2022 fertiggestellt worden. Aufgrund des Kälteeinbruchs im Dezember konnte jedoch der letzte Arbeitsschritt, der Asphalteinbau, nicht mehr im Jahr 2022 umgesetzt werden. Da zwischen Weihnachten und Februar die Asphaltmischwerke ihren Betrieb jahreszeitenbedingt runterfahren und in Revision gehen, wird sich die Freigabe der Gerlinger Straße noch bis in den Februar 2023 verzögern.
Die Gerlinger Straße ist daher noch weiterhin gesperrt und es finden derzeit nur kleinere Arbeiten im Gehwegbereich statt. Sollten die Temperaturen Anfang Februar mild sein, gehen die Stadtwerke davon aus, dass die Gerlinger Straße Mitte Februar 2023 wieder für den Fahrzeugverkehr freigegeben werden kann.
Die Arbeiten in der Gerlinger Straße bis hoch zum Bahnhof werden voraussichtlich im Mai 2023 abgeschlossen sein.
20.01.2023 – Für eine sichere und stabile Stromversorgung in ganz Baden-Württemberg ist der Übertragungsnetzbetreiber TransnetBW verantwortlich. Auch die Stadtwerke Ditzingen, die das örtliche Stromverteilnetz betreiben, zählen zu dessen Kunden und tragen selber Verantwortung für die Netzsicherheit in der Region. Mitte Januar hatte TransnetBW die Menschen im Südwesten kurzfristig dazu aufgerufen, den Stromverbrauch am 16.01.2023 zwischen 17 und 19 Uhr zu verringern, um einen aktiven Beitrag zur Netzstabilität zu leisten. Die BürgerInnen sollten dazu alle stromintensiven Geräte wie Wasch- und Spülmaschinen oder Trocknern vorher laufen lassen.
Hintergrund war ein sogenannter Redispatch – ein Eingriff in die Stromerzeugung, um Engpässe zu vermeiden. Im Norden wurde ein hohes Windaufkommen erwartet und da die Übertragungskapazitäten der Hochspannungsleistungen in den Südwesten nicht ausreichen, mussten mehr als 700 Megawatt Kraftwerksleistung aus der Schweiz bezogen werden, um das Netz in Baden-Württemberg stabil zu halten. Wenn Bürgerinnen und Bürger mithelfen diese teuer zugekauften Strommengen zu reduzieren, sparen am Ende alle: Denn die Kosten für den Redispatch werden über die Netzentgelte umgelegt und kommen so über die Stromrechnung beim Endverbraucher an.
Grund zur Sorge vor einem Blackout bestand am Sonntag nicht. Und dennoch stellt der zunehmende Anteil wetterabhängiger Energien bei der Stromerzeugung, wie Wind- und Solarenergie, sowie aktuelle geopolitische Entwicklungen die Sicherung der Stromversorgung vor große Herausforderungen. Da Privathaushalte rund ein Viertel unseres Stromverbrauchs ausmachen, können auch sie in angespannten Situationen einen aktiven Beitrag leisten das Stromnetz zu stabilisieren.
Deshalb hat TransnetBW für Verbraucher und Verbraucherinnen in Baden-Württemberg eine App entwickelt, die rechtzeitig vor einer angespannten Situation im Stromnetz informiert. Mit der „StromGedacht“-App kann jeder mithelfen, das Netz stabil zu halten, indem er seinen Stromverbrauch an die aktuelle Netzsituation anpasst. Je mehr Menschen die App nutzen, desto wirksamer kann sie zu einer sicheren Stromversorgung sowie zur Reduktion von Kosten und CO2-Emissionen beitragen.
Deshalb möchten die Stadtwerke auch die BürgerInnen Ditzingens zum Mitmachen animieren und dazu, die „Strom Gedacht“ App zu benutzen. In der App wird der gesamte Tag in einem Balken dargestellt. Wenn dieser grün zeigt, ist die Stromversorgung gesichert, ein „gelber“ Balken rät dazu, den Stromverbrauch vorzuziehen oder zu verschieben und wenn der Balken „rot“ zeigt, bedeutet es: Verbrauch reduzieren.
Die hohen Gaspreise belasten Verbraucher und Wirtschaft gleichermaßen. Die Bundesregierung plant daher, Gas- und Fernwärmekunden in der anstehenden Heizperiode zu entlasten. Gemäß dem Gesetz über eine Soforthilfe für Letztverbraucher von leitungsgebundenem Erdgas und Kunden von Wärme“ (EWSG) werden im Dezember 2022 Gas- und Fernwärme Kunden eine Soforthilfe erhalten.
Doch wer erhält die Soforthilfe und wie hoch wird die finanzielle Entlastung letztendlich ausfallen? Dazu haben die Stadtwerke Ditzingen (SWD) die wichtigsten Antworten für die Ditzinger Bürger zusammengefasst.
Wer erhält die Dezember – Soforthilfe?
Grundsätzlich wird allen Haushalten und kleineren Unternehmen, die Erdgas-Kunden der Stadtwerke Ditzingen sind, die Abschlagszahlung im Dezember erlassen.
Keine Soforthilfe erhalten Großverbraucher mit mehr als 1.500.000 Kilowattstunden (sogenannte RLM-Kunden mit einer registrierenden Leistungsmessung) oder Verbraucher, die Erdgas für den kommerziellen Betrieb von Strom und Wärmeerzeugungsanlagen nutzen sowie Krankenhäuser. Dies betrifft jedoch nicht Wohnraumvermieter oder Wohnungseigentümergemeinschaften, soziale Einrichtungen, Bildungs-, Wissenschafts- und Forschungseinrichtungen sowie Rehabilitationseinrichtungen. Wer zu diesem Kundenkreis gehört muss jedoch bis zum 31. Dezember 2022 seinem Energielieferanten einen schriftlichen Nachweis erbringen.
Wie wird die Dezember – Soforthilfe berechnet?
Die SWD legen die für 2022 prognostizierte Jahresverbrauchermenge zugrunde (Stand September 2022). Diese Verbrauchsmenge wird durch 12 geteilt. Dieses Zwölftel wird mit dem Gaspreis für Dezember 2022 multipliziert, ergänzt um ein Zwölftel des Grundpreises, in dem alle anderen Preiselemente enthalten sind.
Beispielrechnung Entlastungsbetrag 2022:
(Alle Preise sind frei erfunden und entsprechen nicht den Preisen der SWD. Diese Beispielrechnung dient nur dem Verständnis.)
20.000 kWh x 20 ct + 200,-€ Grundpreis = 4.200,- €
Entlastungsbetrag 2022 1/12 der Jahreskosten: 4.200,-€ : 12 = 350,-€
ACHTUNG!!! Da SWD-Kunden nur 11 Abschläge (lt. Beispiel: 4.200€ / 11 Abschläge = 382,-€) bezahlen, ist die Dezember-Soforthilfe niedriger als der monatlich gezahlte Abschlag.
Diese Berechnung mag kompliziert klingen. Aber da die Entlastung an den prognostizierten Jahresverbrauch gekoppelt ist, bleibt ein Anreiz zum Sparen erhalten. Der Staat zahlt den Verbrauch eben nicht in unbegrenzter Höhe. Wer im Dezember 2022 mehr verheizt als prognostiziert, muss diesen Mehrverbrauch später bei der Abrechnung zum marktüblichen Preis zahlen.
Bei Groß- bzw. RLM – Kunden, die Anspruch auf die Soforthilfe haben, wird zur Berechnung des Entlastungsbetrags die im Zeitraum November 2021 bis einschließlich Oktober 2022 entnommene Gasmenge als Berechnungsgrundlage genommen.
Wie wird die Dezember – Soforthilfe abgewickelt?
Privathaushalte und kleine Unternehmen erhalten von den Stadtwerke Ditzingen noch im Dezember 2022 eine vorläufige Entlastung (Verzicht auf Einzug des Dezemberabschlags), die mit dem exakt berechneten Entlastungsanspruch in der nächsten Verbrauchsabrechnung verrechnet wird. Bei Groß- bzw. RLM – Kunden wird der exakt berechnete Entlastungsanspruch mit der nächsten Verbrauchsabrechnung, in der der Dezember 2022 enthalten ist, verrechnet.
Wer seine Abschläge monatlich an die Stadtwerke überweist, braucht den im Dezember 2022 fälligen Betrag nicht zu überweisen. Wer dies vergisst und trotzdem überweist, z. B. weil ein Dauerauftrag besteht, bei dem wird diese Zahlung zusammen mit dem Entlastungsbetrag bei der nächsten Verbrauchsabrechnung verrechnet. Kunden, die der SWD eine Einzugsermächtigung erteilt haben, müssen nichts weiter tun. Bei Ihnen wird der Dezember Abschlag nicht eingezogen. Der Entlastungsbetrag wird auf der nächsten Jahresverbrauchsabrechnung gutgeschrieben und muss von Ihnen bei der Einkommenssteuer angegeben und versteuert werden.
Mietern, die keinen eigenen Vertrag mit den SWD haben, muss der Vermieter die Dezember-Soforthilfe weitergeben. Der Vermieter kann den Betrag entweder direkt an seine Mieter überweisen, ihn von der Warmmiete abziehen oder den Betrag erst in der nächsten Nebenkostenabrechnung berücksichtigen, die aber erst im Laufe des Jahres 2023 erstellt wird.
Bislang war es vor allem Hausbesitzern vorbehalten, sich aktiv an der Energiewende zu beteiligen und selbst Energie aus regenerativen Quellen zu erzeugen. Mieter oder Wohnungseigentümer hatten dagegen kaum Gelegenheit, von den Vorteilen z.B. einer eigenen Photovoltaikanlage zu profitieren.
Eine der wenigen Möglichkeiten für Mieter und Wohnungseigentümern selbst umweltfreundlichen Solarstrom zu erzeugen, ist der eigene Balkon. Mit einem sogenannten Balkonkraftwerk oder auch Balkon-PV (Photovoltaik) genannt, kann jeder eigenen Solarstrom erzeugen.
Was verbirgt sich dahinter und wie funktioniert es?
Eine Balkon-Solaranlage ist eine Mini-Version einer großen PV-Anlage, wie sie auf Dächern oder auf Freiflächen montiert sind. Eine typische Balkon-Solaranlage besteht allerdings nur aus ein bis zwei Solarmodulen. Die Leistung dieser kleinen Anlagen variiert zwischen 200 und 600 Watt. Damit lassen sich je nach Haushalt bis zu einem Fünftel des Stromverbrauchs decken. Jede PV-Anlage besitzt einen Wechselrichter, der den erzeugten Gleichstrom in Wechselstrom umwandelt. So können die Anlagen an eine Steckdose angeschlossen werden und liefern den erzeugten Strom direkt ins Wohnungsnetz.
Doch bevor es los geht, gibt es zwei Dinge zu beachten:
Einzige technische Voraussetzung: Sie brauchen einen Stromzähler mit Rücklaufsperre. Denn andernfalls würde der Zähler rückwärtslaufen, wenn ihr Balkonkraftwerk mehr Strom produziert als ihr Haushalt verbraucht und das wäre illegal.
Die SWD empfehlen Ihnen den Anschluss und die Installation mit einem Elektrofachbetrieb zu koordinieren und nicht mehr als 600 Watt an einer Energiesteckdose anzuschließen.
Bislang mussten Kunden, die eine Balkon-PV-Anlage anschließen wollten, bei der SWD für den erforderlichen Austausch des Stromzählers eine Gebühr von 100,- Euro bezahlen. Diese Gebühr deckt in Teilen die Kosten für Anfahrt, Aus- und Einbau sowie Entsorgung des alten Zählers trotz noch vorhandenen wirtschaftlichen Wertes.
Ab dem 01.01.2023 werden die SWD bei der Anmeldung einer PV-Anlage bis 30 kWp den Zählerwechsel kostenfrei durchführen.
„Balkonkraftwerke sind eine gute Option für alle, die ihren CO2-Fußabdruck verringern und einen positiven Einfluss auf die Umwelt ausüben wollen. Darüber hinaus bieten sie eine erschwingliche und einfach zu installierende Lösung für die Erzeugung erneuerbarer Energie. Daher möchten wir mit unserer Aktion allen Mietern und Wohnungseigentümern in Ditzingen einen Impuls geben, sich aktiv an der Energiewende zu beteiligen und gleichzeitig auch finanziell davon zu profitieren“, so Frank Feil, Geschäftsführer der Stadtwerke Ditzingen (SWD).
06.10.2022 – Zu Beginn der Heizperiode suchen viele Verbraucherinnen und Verbrauchern aufgrund der gestiegenen Gaspreise nach alternativen Heizmöglichkeiten.
Besonders stark nachgefragt sind aktuell sind dabei elektrische Heizlüfter. Eine Alternative zur Gasheizung sind diese jedoch auch bei den hohen Gaspreisen nicht.
Frank Feil, Geschäftsführer der Stadtwerke Ditzingen: „Heizlüfter und andere elektrische Direktheizungen sind im Verhältnis zu einer Gasheizung nicht nur teurer und weniger effizient, sondern können auch den Gasverbrauch in Kraftwerken in die Höhe treiben. Wenn viele Verbraucherinnen und Verbraucher gleichzeitig mithilfe von elektrisch betriebenen Heizlüftern heizen, müssen wir ggf. dafür zusätzlichen Strom bereitstellen, der eventuell auch aus Gaskraftwerken kommt. Der vermehrte Einsatz dieser Geräte birgt zudem die Gefahr, die lokalen Stromnetze zu überlasten, wenn zu viele Heizlüfter gleichzeitig in Betrieb gehen bzw. sind. Steigt der Stromverbrauch in einem Niederspannungsnetz vor Ort sprunghaft an, könnte das zu einer lokalen Überlastung und schlimmstenfalls zu einem Stromausfall im betroffenen Gebiet führen. Auch bei den Verbraucherinnen und Verbrauchern zuhause können Heizlüfter bei zu häufigem übermäßigem Einsatz die Elektrik im Haus oder in der Wohnung überlasten. Bitte sehen Sie daher im eigenen Interesse vom Einsatz von Heizlüftern ab bzw. achten auf einen maßvollen Umgang. Egal, was passiert: Haushaltskunden zählen zu den geschützten Kunden und werden auch dann weiterhin mit Gas versorgt, wenn das Gas knapp ist.“
Umfangreiche Energiespartipps hat der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V. (BDEW) auf der Website: https://www.ganz-einfach-energiesparen.de/ https://www.bdew.de/energie/energieeffizienz-ee/energieeffizienz-private-haushalte/ zusammengestellt.
23.08.2022
Der größte Energieverbraucher im Haushalt: Die Heizung!
Rund 45 Prozent der Energie in Privathaushalten (inkl. PKW) wird für die Heizung eingesetzt, weitere 10 Prozent für die Trinkwassererwärmung. Mit ein paar einfachen Tricks lässt sich bei der Heizung eine Menge Energie und Geld einsparen. Die regelmäßige Wartung und Prüfung durch einen Fachbetrieb des Handwerks sichert den effizienten Betrieb der Anlage.
Auf die Raumtemperatur achten
Jedes Grad Celsius weniger Raumtemperatur reduziert den Energieverbrauch und damit die Heizkosten um rund 6 Prozent. Niedriger als 15 Grad sollte die Raumtemperatur aber nicht sein: Kühlen einzelne Räume zu sehr aus, kann dort Feuchtigkeit aus der Luft kondensieren und Schimmelbildung einsetzen.
In Thermostatventile investieren
Die Anschaffung programmierbarer Thermostatventile lohnt sich. Sie regeln die Temperatur flexibel und vollautomatisch nach Wunsch. Beispielsweise wird tagsüber bei Abwesenheit während der Arbeitszeit die Temperatur abgesenkt, am Abend bei Anwesenheit erhöht und in der Nacht wieder automatisch gesenkt.
Heizlüfter und Radiatoren nur gezielt einsetzen
Immer häufiger werden elektrische Direktheizgeräte für die Steckdose als Alternative zur Zentralheizung empfohlen. Davon ist abzuraten: Ein Dauerbetrieb wird sehr teuer! Die Geräte sind auch nicht für Dauerbetrieb ausgelegt und daher nur unter Aufsicht zu betreiben. Außerdem kann ein übermäßiger gleichzeitiger Gebrauch vieler solcher Geräte zur Überlastung des Hausanschlusses oder des Ortsnetzes führen.
Türen bleiben zu
Türen zu unbeheizten Räumen wie etwa dem Schlafzimmer oder dem ungenutzten Gästezimmer sollten geschlossen bleiben. Sonst zieht wärmere, aber auch wesentlich feuchtere Luft aus den geheizten Wohnräumen in die kalten Zimmer. Kühlt die warme Luft dann ab, besteht hier Schimmelgefahr.
Energie sparen mit Rollläden
Sie haben Rollläden an den Fenstern? Schließen Sie diese im Winter bereits bei Einbruch der Dunkelheit. Der Wärmeaustausch nach außen wird reduziert, weil sich zwischen
Rollladen und Fenster eine isolierende Luftschicht bildet.
Richtig Lüften ist unverzichtbar
Ohne ausreichende Lüftung können Feuchteschäden und Schimmel entstehen. Vermeiden Sie aber Dauerlüften über gekippte Fenster! Kurzes Querlüften ist hier die effizienteste Methode. Stellen Sie während des Lüftens die Heizkörperventile ab.
Duschen statt Baden
Duschen statt Baden bringt eine Ersparnis von bis zu 70 Prozent an Energie- und Wasserverbrauch. Jedes Grad Celsius weniger bei der Duschtemperatur spart rund 3 Prozent, 5 statt 6 Minuten Duschen rund 15 Prozent Energie ein. Beim Einseifen oder Zähneputzen sollte außerdem das Wasser abgestellt werden.
Hier hilft der Fachbetrieb
Ist die Heizung in die Jahre gekommen, sollte man einen professionellen Heizungs-Check durchführen lassen, um zu prüfen ob sie noch effizient arbeitet. Zum Beispiel garantiert ein hydraulischer Abgleich die einwandfreie Funktion der Heizkörper. Danach werden alle Heizkörper wieder gleichmäßig mit Wärme versorgt.
Weitere Tipps zum Energiesparen in Haus und Wohnung finden Sie unter:
www.ganz-einfach-energiesparen.de
16.08.2022 – Am Montag wurde vom sogenannten Marktgebietsverantwortlichen, der Trading Hub Europe GmbH (THE), die Höhe der Gasbeschaffungsumlage bekanntgegeben, die ab Oktober 2022 bis zum 1. April 2024 erhoben werden soll. Die staatliche Gasumlage wird 2,419 Cent pro Kilowattstunde betragen und liegt damit am unteren Ende der erwarteten Spanne. Im Markt hatte man mit 1,5 bis 5 Cent je Kilowattstunde geschätzt. Dazu kommt, nach derzeitigem Stand, noch die Mehrwertsteuer, so dass die Umlage 2,8 ct/kWh betragen würde – auch wenn die Bundesregierung verhindern will, dass diese fällig wird. Vorausgegangen war eine Entscheidung der Bundesregierung ab dem kommenden Gaswirtschaftsjahr zwei neue, befristete Umlagen einzuführen: Die Gasbeschaffungsumlage und die Gasspeicherumlage.
Erstere verteilt die Mehrkosten der Erdgasimporteure für die Gasnachbeschaffung aufgrund ausgefallener russischer Liefermengen gleichmäßig auf alle in Deutschland verkauften Erdgasmengen. Ziel der Umlage ist die Sicherung und Stabilisierung der deutschen Energiewirtschaft. Die Gasspeicherumlage soll dagegen Kosten ersetzen, die zur Sicherstellung der Versorgungssicherheit entstehen. Die Höhe dieser Umlage wird an diesem Donnerstag bekannt gegeben. Das Wirtschaftsministerium geht hier jedoch von einer „nicht relevanten Größe“ aus.
Im Ergebnis kommen damit auf alle Gaskunden in Deutschland ab Herbst deutliche Mehrkosten zu. Bei einem Haushalt mit Einfamilienhaus und einem Jahresverbrauch von 20.000 Kilowattstunden steigen die Mehrkosten durch die Gasumlagen um rund 560 Euro im Jahr. Durch die stark gestiegenen Marktpreise für Erdgas kommen pro Haushalt in Summe Mehrkosten von etwa 3.000 Euro im Jahr für Erdgas hinzu.
Die Höhe der Gasbeschaffungsumlage ist zunächst für drei Monate berechnet. Sie kann dann alle drei Monate erhöht oder gesenkt werden – je nach Höhe der Beschaffungskosten für Gas. Die erste Änderung könnte also ab Januar greifen.
02.08.2022 – Damit in Bedrängnis geratene Gasversorger wegen gestiegener Einkaufspreise nicht Insolvenz anmelden müssen, plant das Bundeswirtschaftsministerium die Einführung einer Umlage für alle Gaskunden ab Oktober 2022 für eineinhalb Jahre. Die Details, vor allem die genaue Höhe der Abgabe, sollen bis Mitte August bekannt gegeben werden. Gaskunden sollten dringend in ihrem Haushaltbudget diese zusätzliche Belastung berücksichtigen. Die Stadtwerke Ditzingen (SWD) erläutern die Zusammenhänge und Auswirkungen.
Umlage für alle Haushalte mit Gasversorgung geplant
Hintergrund des Vorgehens der Regierung ist, dass Importeure und Großhändler aufgrund der ausgefallenen Russland-Lieferungen Gas kurzfristig und deutlich teurer am Markt nachkaufen müssen. Wegen bestehender Verträge dürfen diese Mehrkosten aber bisher nicht an ihre Kunden, wie Stadtwerke oder Industrie, weitergeben. Ziel des Umlage-Mechanismus ist es, eine Insolvenz dieser Vorlieferanten und damit ein Zusammenbrechen der Energieversorgung zu verhindern.
Geplant ist, dass jeder Gaskunde mit dem gleichen Betrag pro Kilowattstunde und unabhängig davon, mit welchem Lieferanten er seinen Vertrag geschlossen hat, belastet wird. Die geplante Umlage für alle Gaskunden soll voraussichtlich ab dem 1. Oktober gelten. Die genaue Höhe soll noch im August veröffentlicht, in einer Rechtsverordnung auf Grundlage des Energiesicherungsgesetzes geregelt und vom Kabinett verabschiedet werden. Es wird von 1,5 bis 5 Cent pro Kilowattstunde als zusätzliche Belastungen gesprochen. Für eine vierköpfige Familie mit einem Jahresverbrauch von 20.000 Kilowattstunden würde das eine Mehrbelastung von 300 bis 1.000 € pro Jahr bedeuten. Die Umlage soll eineinhalb Jahre, also bis Ende März 2024, gelten. Zahlen müssen die Umlage sowohl Firmen als auch Privathaushalte.
Mit der Gasumlage kommt auf alle Haushalte, die Gas als Energieträger nutzen, eine deutliche Belastung zu, auch wenn die genaue Höhe noch nicht kalkulierbar ist. Zusätzlich müssen viele Kunden, aufgrund der seit einem Jahr stark gestiegenen Beschaffungskosten, mit deutlich höheren Gas- und Stromkosten rechnen. Für einen durchschnittlichen Haushalt mit einem Jahresverbrauch von 20.000 kWh Gas und 3.500 kWh Strom liegt die Mehrbelastung bei etwa 3.500 bis 4.000 Euro in 2023.
Wir möchten Sie bitten gemeinsam, vom Industrieunternehmen bis zum einzelnen Bürger, Energie einzusparen: In fast jedem Haushalt gibt es noch Möglichkeiten Energie zu sparen. Das dient nicht nur dem Klimaschutz und der Versorgungsicherheit, sondern entlastet auch das Portemonnaie.
Umfangreiche Tipps hat dazu der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V. (BDEW) auf der Website: https://www.ganz-einfach-energiesparen.de/ zusammengestellt.
25.07.2022 – Das Bundeswirtschaftsministerium hat am 23. Juni die zweite Stufe des Notfallplans Gas, die sogenannte „Alarmstufe“, ausgerufen. Hintergrund sind die reduzierten Gaslieferungen aus Russland und die anhaltend hohen Preise. Was bedeutet das für Bürgerinnen und Bürger und die Wirtschaft? Die Stadtwerke Ditzingen erklären die Zusammenhänge und beantworten die wichtigsten Fragen.
Die drei Alarmstufen des „Notfallplan Gas“
Weil Russland die Gaslieferungen stark gedrosselt hat, hat Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck die zweite von drei Eskalationsstufen des Notfallplans Gas ausgerufen. Die Versorgung sei zwar „aktuell gewährleistet“, aber „Gas ist von nun an ein knappes Gut in Deutschland“. Daher müssten Vorbereitungen für den Winter getroffen werden. Aber was genau hat es mit diesem Notfallplan auf sich und was bedeutet die Ausrufung der aktuellen Stufe?
Der aktuelle Notfallplan Gas basiert auf einer EU-Verordnung von 2017. Er sieht drei Stufen vor, die aber nicht nacheinander ausgerufen werden müssen: Frühwarnstufe, Alarmstufe und Notfallstufe.
Frühwarnstufe: Noch kein Eingriff des Staates
Am 30. März hat das Bundeswirtschaftsminister zum ersten Mal in der Geschichte des Notfallplans die erste Stufe ausgerufen, die jedoch noch keinen Eingriff des Staates vorsieht. Diese tritt gemäß EU-Verordnung in Kraft, wenn es „konkrete, ernstzunehmende und zuverlässige Hinweise“ auf ein mögliches Ereignis gibt, das die Gasversorgungslage erheblich verschlechtern könnte.
Vom Bundeswirtschaftsministerium wurde seither ein Krisenstab zusammengestellt, der aus Behörden, Energieversorgern und Versorgern und Betreibern von Gasleitungen besteht, und der nun regelmäßig die Lage für die Bundesregierung einschätzt.
Der Staat greift in dieser Phase aber noch nicht in den Gasmarkt ein. Vielmehr sollen die Marktteilnehmer dafür sorgen, die Gasversorgung zu sichern, z.B. durch Rückgriff auf die Gasspeicher.
Alarmstufe: Der Markt bewältigt Störungen noch aus eigener Kraft
Seit dem 23. Juni ist die Alarmstufe in Kraft. Diese Stufe geht davon aus, dass der Markt die Störung noch alleine bewältigen kann. Voraussetzung ist, dass es zu einer erheblichen Verschlechterung der Gasversorgungslage kommt. Anders als die Frühwarnstufe könnte die Alarmstufe für Unternehmen und Verbraucher erhebliche Konsequenzen mit sich bringen. Dazu müsste jedoch die Bundesnetzagentur die sogenannte Preisanpassungsklausel aktivieren, mit der Versorger die Möglichkeit hätten, die stark gestiegenen Großhandelspreise – auch bei bestehenden Preisgarantien – direkt an ihre Kunden weiterreichen zu können.
Notfallstufe: Staat greift ein, Bundesnetzagentur verteilt
Dies ist die gravierendste Stufe, bei der die Lage so ernst ist, dass der Staat in den Markt eingreifen muss, weil nur noch mittels „nicht-marktbasierter Maßnahmen“ die Gasversorgung von geschützten Kunden sichergestellt werden kann. Sie tritt in Kraft, wenn eine außergewöhnlich hohe Nachfrage vorliegt, eine erhebliche Störung oder andere erhebliche Verschlechterungen der Versorgungslage. Sie muss per Verordnung der Bundesregierung ausgerufen werden. Die Bundesnetzagentur regelt dann die Gasverteilung und wird zum „Bundeslastverteiler“. Sie regelt dann in Abstimmung mit den Netzbetreibern die Verteilung von Gas. Dabei sind nach aktuellem Stand bestimmte Verbrauchergruppen besonders geschützt wie private Haushalte, Krankenhäuser, die Feuerwehr und die Polizei oder Gaskraftwerke, die zugleich der Wärmeversorgung von Haushalten dienen.
19.07.2022 – Steigenden Preise für Energie und Diskussionen um die Gaslieferungen aus Russland verunsichern die Verbraucherinnen und Verbraucher.
Die Stadtwerke Ditzingen erklären an dieser Stelle die Zusammenhänge und beantworten die wichtigsten Fragen.
Was können Kunden tun, um die steigenden Energiepreise zu kompensieren?
Die Bundesregierung hat damit begonnen eine Reihe von Instrumenten einzuführen, um die Versorgungssicherheit zu stärken und die Einspeicherung von Gas zu beschleunigen. Gleichzeitig werden Bürgerinnen und Bürger, aber auch die Industrie aufgerufen, wo es geht Energie einzusparen und damit zu einer Entspannung an den Energiemärkten beizutragen.
Energie sparen:
Vom Industrieunternehmen bis zum einzelnen Bürger: In fast jedem Haushalt gibt es noch Möglichkeiten Energie einzusparen. Das dient nicht nur dem Klimaschutz und der Versorgungsicherheit, sondern entlastet auch das Portemonnaie.
Umfangreiche Tipps hat dazu der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V. (BDEW) auf der Website: https://www.ganz-einfach-energiesparen.de/ https://www.bdew.de/energie/energieeffizienz-ee/energieeffizienz-private-haushalte/ zusammengestellt.
Prüfung der Energieversorgung:
Hausbesitzer sollten sich die Frage stellen, wie sie die Energiewende in ihrem Heizungskeller voranbringen und weitere Kostensteigerungen vermeiden können. Es sollte geprüft werden, ob Heizungsanlagen richtig eingestellt sind, um sparsam und effizient für sich selbst oder ihre Mieter Wärme zu erzeugen.
Die Installation einer Photovoltaikanlage, um einen Teil des Strombedarfs selbst zu erzeugen, reduziert nachhaltig die Energiekosten. Wenn Sie wissen möchten, welches Potenzial eine PV-Anlage auf ihrem Gebäude besitzt und ob es möglich ist, damit zu heizen, das Warmwasser aufzubereiten, ein Elektrofahrzeug aufzuladen oder wieviel Solar-Strom sie erzeugen können und ob es sich rechnet, können Sie jederzeit unseren PV-Check durchführen.
Auf unserer Website unter www.sw-ditzingen.de/pv-solar/ steht das Tool jederzeit zur Verfügung.
In den kommenden Beiträgen erklären wir was die Krisenvorsorge Gas umfasst, was passiert bei einer Gasmangellage und wenn das Bundeswirtschaftsministerium die Notfallstufe ausruft. Des Weiteren erklären wir die Themen Speicher- und Versorgerumlage und was das für die Bürger und Kunden bedeutet.
12.07.2022 – Das Bundeswirtschaftsministerium hat am 23. Juni die zweite Stufe des Notfallplans Gas ausgerufen, die sogenannte „Alarmstufe“. Die bereits hohen Preise an den Gas- und Stromhandelsplätzen sind daraufhin weiter stark angestiegen. Anfang 2021 wurde Gas für das Lieferjahr 2023 noch für ca. 1,6 ct/kWh gehandelt, Anfang Juli stieg der Preis auf über 15 ct/kWh. Die Alarmstufe stellt damit den derzeitigen Höhepunkt bei der Gaspreisentwicklung dar, die im Oktober 2020 einsetze. Die Beschaffungskosten für Gas sind stark abhängig von der Nachfrage auf dem Weltmarkt, Witterungsbedingungen und geopolitischen Krisen, aktuell vor allem getrieben durch den Krieg in der Ukraine und seinen Folgen. Das Ergebnis: Aktuell trifft eine Gasknappheit auf dem Weltmarkt auf eine wachsende Nachfrage unter anderen bedingt durch den Wiederaufschwung nach der Corona-Krise. In der Folge haben sich auch die Strompreise erhöhte, denn Erdgas wird auch zur Stromerzeugung benötigt.
Was bedeutet das für die eigenen Energiekosten?
Für einen Durchschnittshaushalt bedeutet dies nach heutigem Stand, dass bei einem jährlichen Gasverbrauch von 18.000 KWh mit 2.500 Euro Mehrkosten und bei einem Stromverbrauch von 3.500 KWh mit geschätzte 800 Euro Mehrkosten zu rechnen sein wird. Zusammen also rund 3.300 Euro, die ein Durchschnittshaushalt mit 4 Personen spätestens nach Auslaufen bestehender Energieverträge im Haushaltsbudget zusätzlich einplanen muss.
Was tun die Stadtwerke, um die Situation für ihre Kunden zu entschärfen?
Für die Stadtwerke Ditzingen (SWD) steht vor allem die Versorgungssicherheit ihrer Kunden im Vordergrund. Dazu kauft die SWD, wie die meisten Stadtwerke, die für ihre Bestandskunden benötigten Energiemengen in der Regel über ein Jahr im Voraus ein und sichert sich damit den Bezug der benötigten Energie zu einem festen Preis. Für die Kunden bedeutet dies Versorgungssicherheit und eine feste Kalkulationsgrundlage für die Dauer der Vertragslaufzeit. Außerdem bilden Stadtwerke, wie die SWD, untereinander Einkaufsgemeinschaften, um an den Energiemärkten für ihre Kunden bessere Konditionen erzielen zu können und nicht in Abhängigkeit eines einzelnen Großhändlers zu stehen. So hat die SWD derzeit immer noch Zugang zu den Energiemärkten, um für ihre Kunden*innen Strom und Gas für die kommenden Jahre zu sichern. Darüber hinaus bereiten sich die SWD auf einen möglichen Lieferstopp von russischem Gas und das Ausrufen der Notfallstufe durch die Bundesregierung vor, indem wir uns mit anderen Stadtwerken austauschen, Notfallpläne entwickeln und Lösungsansätze und Fachinformationen über die Energieverbände austauschen.
In der kommenden Woche lesen Sie hier was Sie als Verbraucherinnen und Verbraucher tun können, um die steigenden Energiepreise zu kompensieren.
30.06.2022 – Stadtwerke geben Vorteile aus der Absenkung der EEG-Umlage an ihre Kunden weiter
Die Regierungsparteien haben sich darauf verständigt, Bürger und Unternehmen von den stark gestiegenen und weiter steigenden Energiepreisen zu entlasten.
Im Rahmen des „Gesetzes zur Absenkung der Kostenbelastung durch die EEG-Umlage und zur Weitergabe dieser Absenkung an die Letztverbraucher“ wird die EEG-Umlage zum 01.07.2022, und damit sechs Monate früher als ursprünglich geplant, komplett gestrichen.
Mit dem neuen Gesetz sinkt die EEG-Umlage von bislang 3,72 Cent pro Kilowattstunde auf null ct/kWh. Stromkunden müssen daher ab dem 1. Juli 2022 keine EEG-Umlage mehr zahlen. Je 3.500 Kilowattstunden Verbrauch spart ein Haushalt damit rund 150 Euro im Jahr.
Die Stadtwerke Ditzingen (SWD) geben die entfallende EEG-Umlage selbstverständlich komplett an ihre Kunden weiter.
Das heißt, dass der Netto-Arbeitspreis um 3,72 Cent pro Kilowattstunde sinkt. Hinzu kommt bei privaten Haushalten der Anteil der Mehrwertsteuer,
die auf die EEG-Umlage entrichtet wurde. So summiert sich die Ersparnis insgesamt auf 4,43 Cent pro Kilowattstunde
SWD Geschäftsführer Frank Feil begrüßt, dass die EEG-Umlage ein halbes Jahr früher als ursprünglich vorgesehen entfällt: „Das entlastet unsere Stromkunden bei den insgesamt stark steigenden Lebenshaltungskosten. Es ist trotzdem davon auszugehen, dass die Energiepreise für die Bürgerinnen und Bürger aufgrund der stark gestiegenen Großhandelspreise ab 2023 weiter steigen werden. Wir raten daher davon ab, die Abschläge zu senken.“
Die SWD werden die wegfallende Kostenbelastung automatisch bei der kommenden Jahresabrechnung berücksichtigen.
Für das Jahr 2022 wird für den Zeitraum 01.01. bis 30.06.2022 mit einer EEG-Umlage von 3,723 ct/kWh abgerechnet, für den Zeitraum 01.07.2022 bis 31.12.2022 mit 0,00 ct/kWh.
Gerne können Kunden den Stadtwerken per E-Mail an kundenzentrum@sw-ditzingen.de einen Zählerstand zum 30. Juni übermitteln.
Die Energiemärkte spielen derzeit verrückt: Billiganbieter beenden ohne Vorwarnung laufende Verträge und werfen ihre Kunden aus der Belieferung mit Strom oder Gas, weil der Einkauf der Energie für sie zu teuer geworden ist. Zehntausende Kunden haben sich im vergangenen Jahr zwangsweise nach einem neuen Energielieferanten umsehen müssen. Andere Anbieter weigern sich zum Teil, diese als neue Kunden aufzunehmen. Sie landen dann beim lokalen Grundversorger. Der Ditzinger Anzeiger hat Frank Feil von den Stadtwerken Ditzingen (SWD) gefragt, was aktuell an den Energiemärkten passiert und wie die SWD mit Kunden umgehen.
DA: Herr Feil, was ist ein Grundversorger und welche Aufgaben hat der?
In der Grundversorgung ist gesetzlich geregelt, dass jeder Haushalt unabhängig von seinem Standort mit Strom oder Gas versorgt werden muss. Der Grundversorger ist auch für die „Ersatzversorgung“ zuständig. Er springt ein, wenn Kunden von Insolvenz oder Lieferstopp ihres bisherigen Anbieters betroffen sind oder umziehen und neu ins Gebiet kommen. Dann rutschen sie automatisch in die örtliche Grundversorgung. In Ditzingen sind das bei Gas die Stadtwerke, bei Strom ist es die EnBW.
DA: Warum landen zurzeit viele Kunden in der Grundversorgung?
Auslöser sind die drastisch gestiegenen Energiepreise bei Gas und Strom. Viele Billiganbieter betreiben keine langfristige Energiebeschaffung, sondern kaufen die Energie kurzfristig an den Spotmärkten. Wenn dann, wie seit Mitte 2021, die Preise für Strom und Gas enorm steigen, können diese Unternehmen nicht mehr kostendeckend arbeiten, weil ihre Einkaufspreise weit über den Preisen liegen, zu denen sie ihren Kunden Strom oder Gas verkauft haben. Deren einziger Ausweg, um eine Insolvenz zu vermeiden, ist es dann, die Belieferung der Kunden einzustellen. Leittragende sind zehntausende Kunden, die sich seit vergangenem Jahr kurzfristig nach einem neuen Lieferanten für Strom und Gas umsehen mussten und zunächst in der Grundversorgung gelandet sind.
DA: Warum kostet die Grundversorgung mehr als ein Laufzeitvertrag?
Die Stadtwerke Ditzingen haben wie die meisten Versorger für ihre Bestandskunden den Energiebedarf langfristig eingekauft und können daher die zugesagten Preise halten. Daher erfüllen wir unsere Lieferverpflichtungen und beenden diese nicht während der Vertragslaufzeit oder setzen Preisgarantien aus. Aber die Strom- oder Gasmengen von den vielen Kunden, die von einem Lieferstopp betroffen sind und nun in die Grund- bzw. Ersatzversorgung fallen, haben weder wir noch andere Energieanbieter eingeplant. Um diese Kunden beliefern zu können, müssen wir diese Mengen zu den aktuellen, hohen Preisen einkaufen.
DA: Was raten Sie Kunden in der aktuellen Situation, die von einem Lieferstopp betroffen sind?
Wer unfreiwillig in die Grundversorgung rutscht, sollte Ruhe bewahren, denn der große Vorteil des Grundversorgungstarif ist, dass er jederzeit mit einer Frist von 14 Tagen gekündigt werden kann.
Bei uns wird jeder Gas-Kunde, der seit Januar in die Grundversorgung fällt, aktiv angesprochen und erhält ein Angebot für einen Laufzeitvertrag. Der ist rund 30 % günstiger als der Tarif in der Grundversorgung.
Hier finden Sie die aktuelle: FAQ-Liste Notfallplan Gas
Im Rahmen des Neubaus der Bahnbrücke (Bereich der Gerlinger Straße),wird die Straße vor und nach der der Brücke abgesenkt um eine Durchfahrtshöhe von 4,0 m gewährleisten zu können.
Zeitgleich finden umfangreiche Sanierungsarbeiten der Ver- und Entsorgungsleitungen in der Gerlinger Straße statt. Zudem entsteht im Bereich des Beutenbachwegs eine Trinkwasser Druckerhöhungsanlage, die die Versorgungssicherheit in der Ditzingen Kernstadt sowie im Industriegebiet Süd,verbessern wird. Beauftragt ein Netzkunde eine Verstärkung des Netzanschlusses, so wird als Baukostenzuschuss der Differenzbetrag berechnet, der sich aus dem bereits bezahlten BKZ für den vorhandenen Anschluss und dem BKZ des beauftragten, höheren Anschlusswertes ergibt.
Hier finden Sie den Bauplan
Senkung der Mahngebühren ab 14.02.2022 auf 1,50 Euro
Aus aktuellem Anlass warnen die Stadtwerke Ditzingen (SWD) vor einer dreisten Betrugsmasche an der Haustür.
Lesen Sie hier mehr!
Hausbesuche mit den Stadtwerken Ditzingen
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Quelle: leonberger-kreiszeitung.de
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Quelle: Ditzinger Anzeiger
12.07.2022 – Das Bundeswirtschaftsministerium hat am 23. Juni die zweite Stufe des Notfallplans Gas ausgerufen, die sogenannte „Alarmstufe“. Die bereits hohen Preise an den Gas- und Stromhandelsplätzen sind daraufhin weiter stark angestiegen. Anfang 2021 wurde Gas für das Lieferjahr 2023 noch für ca. 1,6 ct/kWh gehandelt, Anfang Juli stieg der Preis auf über 15 ct/kWh. Die Alarmstufe stellt damit den derzeitigen Höhepunkt bei der Gaspreisentwicklung dar, die im Oktober 2020 einsetze. Die Beschaffungskosten für Gas sind stark abhängig von der Nachfrage auf dem Weltmarkt, Witterungsbedingungen und geopolitischen Krisen, aktuell vor allem getrieben durch den Krieg in der Ukraine und seinen Folgen. Das Ergebnis: Aktuell trifft eine Gasknappheit auf dem Weltmarkt auf eine wachsende Nachfrage unter anderen bedingt durch den Wiederaufschwung nach der Corona-Krise. In der Folge haben sich auch die Strompreise erhöhte, denn Erdgas wird auch zur Stromerzeugung benötigt.
Was bedeutet das für die eigenen Energiekosten?
Für einen Durchschnittshaushalt bedeutet dies nach heutigem Stand, dass bei einem jährlichen Gasverbrauch von 18.000 KWh mit 2.500 Euro Mehrkosten und bei einem Stromverbrauch von 3.500 KWh mit geschätzte 800 Euro Mehrkosten zu rechnen sein wird. Zusammen also rund 3.300 Euro, die ein Durchschnittshaushalt mit 4 Personen spätestens nach Auslaufen bestehender Energieverträge im Haushaltsbudget zusätzlich einplanen muss.
Was tun die Stadtwerke, um die Situation für ihre Kunden zu entschärfen?
Für die Stadtwerke Ditzingen (SWD) steht vor allem die Versorgungssicherheit ihrer Kunden im Vordergrund. Dazu kauft die SWD, wie die meisten Stadtwerke, die für ihre Bestandskunden benötigten Energiemengen in der Regel über ein Jahr im Voraus ein und sichert sich damit den Bezug der benötigten Energie zu einem festen Preis. Für die Kunden bedeutet dies Versorgungssicherheit und eine feste Kalkulationsgrundlage für die Dauer der Vertragslaufzeit. Außerdem bilden Stadtwerke, wie die SWD, untereinander Einkaufsgemeinschaften, um an den Energiemärkten für ihre Kunden bessere Konditionen erzielen zu können und nicht in Abhängigkeit eines einzelnen Großhändlers zu stehen. So hat die SWD derzeit immer noch Zugang zu den Energiemärkten, um für ihre Kunden*innen Strom und Gas für die kommenden Jahre zu sichern. Darüber hinaus bereiten sich die SWD auf einen möglichen Lieferstopp von russischem Gas und das Ausrufen der Notfallstufe durch die Bundesregierung vor, indem wir uns mit anderen Stadtwerken austauschen, Notfallpläne entwickeln und Lösungsansätze und Fachinformationen über die Energieverbände austauschen.
In der kommenden Woche lesen Sie hier was Sie als Verbraucherinnen und Verbraucher tun können, um die steigenden Energiepreise zu kompensieren.
30.06.2022 – Stadtwerke geben Vorteile aus der Absenkung der EEG-Umlage an ihre Kunden weiter
Die Regierungsparteien haben sich darauf verständigt, Bürger und Unternehmen von den stark gestiegenen und weiter steigenden Energiepreisen zu entlasten.
Im Rahmen des „Gesetzes zur Absenkung der Kostenbelastung durch die EEG-Umlage und zur Weitergabe dieser Absenkung an die Letztverbraucher“ wird die EEG-Umlage zum 01.07.2022, und damit sechs Monate früher als ursprünglich geplant, komplett gestrichen.
Mit dem neuen Gesetz sinkt die EEG-Umlage von bislang 3,72 Cent pro Kilowattstunde auf null ct/kWh. Stromkunden müssen daher ab dem 1. Juli 2022 keine EEG-Umlage mehr zahlen. Je 3.500 Kilowattstunden Verbrauch spart ein Haushalt damit rund 150 Euro im Jahr.
Die Stadtwerke Ditzingen (SWD) geben die entfallende EEG-Umlage selbstverständlich komplett an ihre Kunden weiter.
Das heißt, dass der Netto-Arbeitspreis um 3,72 Cent pro Kilowattstunde sinkt. Hinzu kommt bei privaten Haushalten der Anteil der Mehrwertsteuer,
die auf die EEG-Umlage entrichtet wurde. So summiert sich die Ersparnis insgesamt auf 4,43 Cent pro Kilowattstunde
SWD Geschäftsführer Frank Feil begrüßt, dass die EEG-Umlage ein halbes Jahr früher als ursprünglich vorgesehen entfällt: „Das entlastet unsere Stromkunden bei den insgesamt stark steigenden Lebenshaltungskosten. Es ist trotzdem davon auszugehen, dass die Energiepreise für die Bürgerinnen und Bürger aufgrund der stark gestiegenen Großhandelspreise ab 2023 weiter steigen werden. Wir raten daher davon ab, die Abschläge zu senken.“
Die SWD werden die wegfallende Kostenbelastung automatisch bei der kommenden Jahresabrechnung berücksichtigen.
Für das Jahr 2022 wird für den Zeitraum 01.01. bis 30.06.2022 mit einer EEG-Umlage von 3,723 ct/kWh abgerechnet, für den Zeitraum 01.07.2022 bis 31.12.2022 mit 0,00 ct/kWh.
Gerne können Kunden den Stadtwerken per E-Mail an kundenzentrum@sw-ditzingen.de einen Zählerstand zum 30. Juni übermitteln.
Die Energiemärkte spielen derzeit verrückt: Billiganbieter beenden ohne Vorwarnung laufende Verträge und werfen ihre Kunden aus der Belieferung mit Strom oder Gas, weil der Einkauf der Energie für sie zu teuer geworden ist. Zehntausende Kunden haben sich im vergangenen Jahr zwangsweise nach einem neuen Energielieferanten umsehen müssen. Andere Anbieter weigern sich zum Teil, diese als neue Kunden aufzunehmen. Sie landen dann beim lokalen Grundversorger. Der Ditzinger Anzeiger hat Frank Feil von den Stadtwerken Ditzingen (SWD) gefragt, was aktuell an den Energiemärkten passiert und wie die SWD mit Kunden umgehen.
DA: Herr Feil, was ist ein Grundversorger und welche Aufgaben hat der?
In der Grundversorgung ist gesetzlich geregelt, dass jeder Haushalt unabhängig von seinem Standort mit Strom oder Gas versorgt werden muss. Der Grundversorger ist auch für die „Ersatzversorgung“ zuständig. Er springt ein, wenn Kunden von Insolvenz oder Lieferstopp ihres bisherigen Anbieters betroffen sind oder umziehen und neu ins Gebiet kommen. Dann rutschen sie automatisch in die örtliche Grundversorgung. In Ditzingen sind das bei Gas die Stadtwerke, bei Strom ist es die EnBW.
DA: Warum landen zurzeit viele Kunden in der Grundversorgung?
Auslöser sind die drastisch gestiegenen Energiepreise bei Gas und Strom. Viele Billiganbieter betreiben keine langfristige Energiebeschaffung, sondern kaufen die Energie kurzfristig an den Spotmärkten. Wenn dann, wie seit Mitte 2021, die Preise für Strom und Gas enorm steigen, können diese Unternehmen nicht mehr kostendeckend arbeiten, weil ihre Einkaufspreise weit über den Preisen liegen, zu denen sie ihren Kunden Strom oder Gas verkauft haben. Deren einziger Ausweg, um eine Insolvenz zu vermeiden, ist es dann, die Belieferung der Kunden einzustellen. Leittragende sind zehntausende Kunden, die sich seit vergangenem Jahr kurzfristig nach einem neuen Lieferanten für Strom und Gas umsehen mussten und zunächst in der Grundversorgung gelandet sind.
DA: Warum kostet die Grundversorgung mehr als ein Laufzeitvertrag?
Die Stadtwerke Ditzingen haben wie die meisten Versorger für ihre Bestandskunden den Energiebedarf langfristig eingekauft und können daher die zugesagten Preise halten. Daher erfüllen wir unsere Lieferverpflichtungen und beenden diese nicht während der Vertragslaufzeit oder setzen Preisgarantien aus. Aber die Strom- oder Gasmengen von den vielen Kunden, die von einem Lieferstopp betroffen sind und nun in die Grund- bzw. Ersatzversorgung fallen, haben weder wir noch andere Energieanbieter eingeplant. Um diese Kunden beliefern zu können, müssen wir diese Mengen zu den aktuellen, hohen Preisen einkaufen.
DA: Was raten Sie Kunden in der aktuellen Situation, die von einem Lieferstopp betroffen sind?
Wer unfreiwillig in die Grundversorgung rutscht, sollte Ruhe bewahren, denn der große Vorteil des Grundversorgungstarif ist, dass er jederzeit mit einer Frist von 14 Tagen gekündigt werden kann.
Bei uns wird jeder Gas-Kunde, der seit Januar in die Grundversorgung fällt, aktiv angesprochen und erhält ein Angebot für einen Laufzeitvertrag. Der ist rund 30 % günstiger als der Tarif in der Grundversorgung.
Hier finden Sie die aktuelle: FAQ-Liste Notfallplan Gas
Im Rahmen des Neubaus der Bahnbrücke (Bereich der Gerlinger Straße),wird die Straße vor und nach der der Brücke abgesenkt um eine Durchfahrtshöhe von 4,0 m gewährleisten zu können.
Zeitgleich finden umfangreiche Sanierungsarbeiten der Ver- und Entsorgungsleitungen in der Gerlinger Straße statt. Zudem entsteht im Bereich des Beutenbachwegs eine Trinkwasser Druckerhöhungsanlage, die die Versorgungssicherheit in der Ditzingen Kernstadt sowie im Industriegebiet Süd,verbessern wird. Beauftragt ein Netzkunde eine Verstärkung des Netzanschlusses, so wird als Baukostenzuschuss der Differenzbetrag berechnet, der sich aus dem bereits bezahlten BKZ für den vorhandenen Anschluss und dem BKZ des beauftragten, höheren Anschlusswertes ergibt.
Hier finden Sie den Bauplan
Momentan ist die Entwässerung des Gewerbegebietes Süd in Ditzingen an einen einfachen Regenüberlauf in der Siemensstraße angeschlossen.Im Rahmen der auslaufenden Einleitungserlaubnis wurde das Bauwerk auf Mängel untersucht. Die festgestellten Mängel und auf Grundlage einer Kanalnetzberechnung der Kernstadt sowie dem Nachweis der Regenwasserbehandlungs- und Regenwasserentlastungsanlagen wurde gemeinsam mit dem Landratsamt Ludwigsburg (Untere Wasserbehörde), ein Neubau der Entlastungsanlage beschlossen. Ziel ist es, die nachhaltige Regenwasserbehandlung zum Schutz des Gewässers, sowie die Zukunftsfähigkeit hinsichtlich einer möglichen Gewerbegebietserweiterung sicherzustellen.
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Senkung der Mahngebühren ab 14.02.2022 auf 1,50 Euro
Aus aktuellem Anlass warnen die Stadtwerke Ditzingen (SWD) vor einer dreisten Betrugsmasche an der Haustür.
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Hausbesuche mit den Stadtwerken Ditzingen
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Quelle: leonberger-kreiszeitung.de
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Quelle: Ditzinger Anzeiger